Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Heumüller Holzwolle GmbH
Burghaslacher Str. 2, D-96160 Geiselwind
Stand 13.12.2022
§1 Allgemeines, Kundenkreis, Sprache
(1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von Bestellungen und Anfragen unserer Kunden unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
(2) Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für Zwecke dieser AGB ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprochen haben. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur Bestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses schriftliche Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Käufer im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.
(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind gem. § 126 b BGB in Textform abzugeben.
(6) Die Verträge mit dem Kunden werden ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache geschlossen. Erfolgt die Bestellung des Kunden auf Deutsch, ist dementsprechend ausschließlich die deutsche Version dieser AGB maßgeblich. Erfolgt die Bestellung auf Englisch, ist ausschließlich die englische Version dieser AGB maßgeblich.
§2 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge oder sonstige Unterlagen– auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
(2) Die Bestellung der Ware durch den Kunden, z.B. über unsere Preislisten, gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
(3) Alle Produkte, bei denen der Kunde keine explizite Heumüller-Verpackung wünscht, werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, im Auftrag und in Verantwortung des Kunden hergestellt und in Verkehr gebracht. Der Kunde gilt dann im Sinne des Verpackungsgesetzes als Hersteller.
§3 Preise und Zahlung
(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere aktuellen Preise ab Lager, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Beim Versendungskauf (§5 Abs. 1 dieser AGB) trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer gegebenenfalls vom Käufer gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Steuern und ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen. Alle anfallenden Gebühren des Zahlungsvorganges sind vom Kunden zu tragen.
(3) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, liefern wir gegen Rechnung. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung und insbesondere bei Neukunden, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
(4) Wir gewähren dem Kunden bei Lieferung auf Rechnung die Möglichkeit des Skontoabzugs in Höhe von 2 % für Überweisungen, die innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum veranlasst werden. Ein Skontoabzug durch den Kunden ist ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt der Zahlung noch andere, bereits fällige Forderungen gegen ihn bestehen. Ansonsten sind unsere Rechnungen, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung ohne Abzug fällig.
(5) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
(6) Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Bei Mängeln bleiben die Gegenrechte des Kunden jedoch unberührt.
(7) Wird nach Abschluss des Auftrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf Erhalt der vereinbarten Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
§4 Lieferfrist
(1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben.
(2) Sämtliche von uns bei der Bestellung angegebenen oder sonst vereinbarten Lieferfristen beginnen, (a) wenn Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, am Tag des Eingangs des vollständigen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) oder (b) wenn Zahlung auf Rechnung vereinbart ist, am Tag des Zustandekommens des Kaufvertrages oder (c) wenn eine Anzahlung vereinbart ist, am Tag des Eingangs der Anzahlung.
(3) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
(4) Auch soweit Ware in unseren Angeboten als „vorrätig“ ausgezeichnet ist, sind wir zum jederzeitigen Abverkauf dieser Ware berechtigt, wenn (a) auf unseren Angeboten ein Hinweis auf die nur eingeschränkte Verfügbarkeit der Ware erfolgt ist oder (b) die Lieferung gegen Vorkasse erfolgt und die Zahlung nicht innerhalb eines Zeitraums von sieben Werktagen nach unserer Annahme des Angebots bei uns eingeht.
(5) Ist keine Lieferfrist angegeben oder sonst vereinbart oder sind wir wegen des nach Absatz 4 zulässigen Abverkaufs nicht mehr zur Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist verpflichtet, gilt eine Versendung innerhalb von zwölf Wochen ab dem gemäß Absatz 2 maßgeblichen Beginn der Lieferfrist als vereinbart.
(6) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung in Textform (Fax oder E-Mail ausreichend) durch den Kunden erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Kunde pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert),
insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kunden gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
(7) Die Rechte des Käufers gem. § 8 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.
§5 Lieferung, Gefahrübergang
(1) Wir liefern ausschließlich gemäß Incoterms® 2010 - FCA („Frei Frachtführer“) Geiselwind, ab unserem Lager Wasserberndorf oder falls angegeben ab unserem Lager Gremsdorf. Der Erfüllungsort für die Lieferung und einer etwaigen Nacherfüllung ist ebenfalls unser Lager in Wasserberndorf. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware von uns an einen anderen Bestimmungsort versendet (Versendungskauf). Dabei sind wir berechtigt, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, die Art und Durchführung der Versendung nach eigenem Ermessen zu bestimmen, ohne Pflicht zur billigsten oder schnellsten Verfrachtung. Des Weiteren sind wir berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und separat zu berechnen. Die Ware wird in handelsüblicher Weise verpackt. Sollten spezielle Anforderungen der Verpackung oder des Transportes erforderlich sein oder berücksichtigt werden, so hat der Kunde uns dies rechtzeitig vor Vertragsabschluss in Textform mitzuteilen.
(2) Für Palettentausch gilt der „Kölner Palettentausch“ als vereinbart.
(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Bereitstellung der Ware in unserem Lager spätestens aber mit Übergabe, auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt, über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Wird der Versand aus vom Kunden zu vertretenden Gründen verzögert, so geht die Gefahr in jedem Fall bereits mit der Mitteilung unserer Versandbereitschaft auf den Kunden über.
(4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H. v. 0,5 % vom Auftragswert pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
§6 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) das Eigentum an den verkauften Waren vor.
(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
(4) Der Kunde ist bis auf Widerruf gemäß unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz (a) zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
§7 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistung bemisst sich nach den gesetzlichen Regelungen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gelten ausschließlich die besonderen Bestimmungen des § 8 dieser AGB.
(2) Die über die grundsätzliche Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung (gemäß den entsprechenden bei Vertragsschluss gültigen Anlagen) ist Grundlage unserer Produkt- und Mängelhaftung. Hierbei gelten alle Produktbeschreibungen und/oder Produktspezifikationen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns bekannt gemacht wurden, in der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung, als Beschaffenheitsvereinbarung. Vorlieferungen oder überlassene Muster sind immer nur Beispiele für eine mögliche Beschaffenheit der Ware, stellen jedoch grundsätzlich keine verbindliche Referenz für die Beschaffenheit der Ware dar. Wir sind berechtigt, die grundsätzliche sowie tatsächliche Beschaffenheit unserer Ware, als auch die darüber getroffene Vereinbarung, jederzeit zu ändern. Der Kunde ist dann berechtigt, vor der Lieferung bzw. deren Beauftragung vom Kaufvertrag schadenfrei zurückzutreten und ggf. einen geänderten Kaufvertrag mit uns abzuschließen. Nimmt der Kunde sein Rücktrittsrecht nicht unverzüglich in Anspruch, stimmt er dadurch, jedoch spätestens mit der Annahme der Ware, der Änderung der über die grundsätzliche Beschaffenheit der Ware getroffenen Vereinbarung zu; dies gilt gleichermaßen auch bei einer Änderung des Kaufvertrages.
(3) Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB, sofern nicht abweichend vereinbart, ein Jahr ab Lieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Die weiteren gesetzlichen Sonderregelungen zur Verjährung bleiben unberührt. Schadensersatzansprüche nach § 8 Abs. 1 der AGB wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
(4) Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Gewährleistungsansprüche des Käufers voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel uns nicht (i) im Falle von offensichtlichen Mängeln innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung oder (ii) sonst innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung des Mangels in Textform angezeigt wird. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Bei einer zum Einbau, zur Anbringung oder Installation bestimmten Ware gilt dies auch dann, wenn der Mangel infolge der Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenbar wurde; in diesem Fall bestehen insbesondere keine Ansprüche des Käufers auf Ersatz entsprechender Kosten ("Aus- und Einbaukosten").
(5) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ist die von uns gewählte Art der Nacherfüllung im Einzelfall für den Käufer unzumutbar, kann er sie ablehnen. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
(6) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
(7) Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache auf unser Verlangen nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben; einen Rückgabeanspruch hat der Käufer jedoch nicht. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau, die Entfernung oder Desinstallation der mangelhaften Sache noch den Einbau, die Anbringung oder die Installation einer mangelfreien Sache, wenn wir ursprünglich nicht zu diesen Leistungen verpflichtet waren; Ansprüche des Käufers auf Ersatz entsprechender Kosten ("Aus- und Einbaukosten") bleiben unberührt.
(8) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung und diesen AGB, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn der Käufer wusste oder fahrlässig nicht wusste, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt.
§8 Haftung
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden oder bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden wir zu vertreten haben.
(4) Die Einschränkungen dieser Ziffer 8 gelten nicht für unsere Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale i.S.v. § 444 BGB, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit ein Mangel arglistig verschwiegen wurde.
(5) Soweit Teile nach Zeichnungen, Mustern oder sonstigen Angaben und Wünschen des Kunden gefertigt werden und der Kunde uns hierzu Vorlagen/Informationen zur Verwendung bei der Gestaltung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen/Informationen berechtigt ist. Weiter obliegt es allein der Verantwortung des Kunden, dass durch die Ausführung des Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, nicht verletzt werden. Der Kunde hat den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
(6) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
§9 Datenschutz
(1) Im Folgenden informieren wir über die Erhebung personenbezogener Daten bei Geschäftsabschlüssen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind, also z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adressen, Zahlungsdaten, bestellte Waren. Verantwortlicher gemäß Art. 4 Abs. 7 DSGVO ist Heumüller Holzwolle GmbH, Burghaslacher Str. 2, D-96160 Geiselwind, Tel.: +49 9555 8 08 78 0, Fax: +49 9555 8 08 78 69, E-Mail: info@heumueller-holzwolle.de.
(2) Die Daten werden von uns erhoben, gespeichert und ggf. weitergegeben, soweit es erforderlich ist, um die vertraglichen Leistungen zu erbringen. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages und auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Vertrag nicht geschlossen werden kann. Wenn wir Ihnen Waren liefern, geben wir Ihre Daten an das beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit diese zur Lieferung benötigt werden.
(3) Wir unterhalten aktuelle technische Maßnahmen zur Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten. Diese werden dem aktuellen Stand der Technik jeweils angepasst.
(4) Betroffene Personen haben das Recht, von uns jederzeit über die zu ihnen bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) Auskunft zu verlangen. Dies betrifft auch die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die diese Daten weitergegeben werden und den Zweck der Speicherung. Zudem haben sie das Recht, unter den Voraussetzungen des Art. 16 DSGVO die Berichtigung und/oder unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO die Löschung und/oder unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen. Ferner können sie unter den Voraussetzungen des Art. 20 DSGVO jederzeit eine Datenübertragung verlangen. Personenbezogene Daten werden nur solange gespeichert, als es zur jeweiligen Zweckerreichung erforderlich ist (dies entspricht in der Regel der Vertragsdauer) oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen.
Im Fall einer Verarbeitung personenbezogener Daten zur Wahrnehmung von im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO) oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO), können sie der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Im Fall des Widerspruchs haben wir jede weitere Verarbeitung Ihrer Daten zu den vorgenannten Zwecken zu unterlassen, es sei denn, (a) es liegen zwingende, schutzwürdige Gründe für eine Verarbeitung vor, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder (b) die Verarbeitung ist zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich. Einer Verwendung Ihrer Daten zum Zwecke der Direktwerbung können sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen; dies gilt auch für ein Profiling, soweit es mit der Direktwerbung in Verbindung steht. Im Fall des Widerspruchs haben wir jede weitere Verarbeitung ihrer Daten zum Zwecke der Direktwerbung zu unterlassen.
(5) Wir behalten uns vor, persönliche Daten des Kunden an Auskunfteien zu übermitteln, soweit dies zum Zweck einer Kreditprüfung erforderlich ist, vorausgesetzt, der Kunde erklärt sich hiermit im Einzelfall ausdrücklich einverstanden. Wir werden auch sonst personenbezogene Kundendaten nicht ohne das ausdrücklich erklärte Einverständnis des Kunden an Dritte weiterleiten, ausgenommen, soweit wir gesetzlich zur Herausgabe verpflichtet sind.
(6) Die Erhebung, Übermittlung oder sonstige Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden zu anderen als den in dieser Ziffer 9 genannten Zwecken ist uns nicht gestattet.
(7) Alle Informationswünsche, Auskunftsanfragen, Widerrufe oder Widersprüche zur Datenverarbeitung richten Sie bitte an die unter Abs. 1 genannten Kontaktdaten. Für nähere Informationen verweisen wir auf den vollständigen Text der DSGVO, welcher im Internet unter https://dejure.org/gesetze/DSGVO verfügbar ist und unsere Datenschutzerklärung, welche auf unserer Homepage einsehbar ist. Ferner haben Sie die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde über datenschutzrechtliche Sachverhalte zu beschweren.
§10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Der zwischen uns und dem Kunden bestehende Kaufvertrag und diese AGB unterliegen vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben unberührt.
(2) Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. §1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Geiselwind für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlicher Gerichtsstand. Wir sind jedoch auch in diesen Fällen berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gem. diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. In allen anderen Fällen können wir oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.